Das Prinzip der Direktvermarktung sieht vor, dass der Erzeuger von Ökostrom immer dann ins Netz von den erneuerbaren Energien einspeist, wenn der Strompreis allgemein gerade teuer ist und deshalb wenig zur Verfügung steht.
Daraus folgt auch, dass im Prinzip kein Green Energy Strom eingespeist werden sollte, wenn genügend am Markt angeboten wird.
So jedenfalls will es der Gesetzgeber mit dem EEG. Damit sollen neue Wege geebnet werden, um die erneuerbaren Energien direkt durch den Erzeuger und nicht durch den Netzbetreiber vermarkten zu lassen. Letztlich soll dieser Weg herausführen aus der EE Subventionierung.
Schwachstellen des Gesetzes werden heute gesehen in der Managementprämie, die mit 1,2 Cent / KWh viel zu hoch angesetzt sind. Daraus entstünden unnötige Mehrkosten. Aufforderungen zur Nachbesserung über eine Rechtsverordnung sind die Folge. Denn es darf einfach nicht sein, dass der richtige Weg durch die falschen Maßnahmen zu Nichte gemacht wird.
Fakt aber ist, dass bereits seit einiger Zeit Direkt Ökostrom vom Erzeuger zum Abnehmer gebracht wird. In erster Linie sind die Wind- oder Wasserkraftanlagen, die dies bewerkstelligen. Auch bei diesen Erzeugern wird zwar der Strom ins allgemeine Netz eingespeist, die wirtschaftliche Vermarktung aber geschieht nicht durch die Strombörse, sondern durch Händler, die direkte Verträge mit einem Kraftwerksbetreiber schließen.
Unabhängige Energiedienstleister vermitteln den Interessenten die geeigneten Möglichkeiten zur Direktabnahme. Viele sind auf spezielle Gruppen wie z.B. den Mittelstand fixiert, der auch den Bereich der öffentlich rechtlichen Bezieher einschließt.
Die Zunahme der Ende 2011 eingeführten Regelung binnen der ersten beiden Monate des Jahres 2012 bestätigt die Initiatoren. Vor allem die Windparkbetreiber haben durch das Aufstellen immer neuer Rotoren ein Plus zu verzeichnen. Damit ist der Anteil des im Februar vermarkteten Ökostroms um 17 GM (Gigawatt) gestiegen. Onshore Windenergieanlagen liefern mit 90 % fast den ganzen Strom in das Netz und generell wird 55% der Strommasse von den Windanlagen erzeugt. Auf den Strom aus Biomasse entfällt ein Marktanteil von 6%, auf Wasserkraft 2% und Photovoltaikanlagen haben einen Marktanteil von 0,5%. Monatlich entscheiden die Betreiber neu, ob sie direkt vermarkten wollen oder sich innerhalb des Prämiensystems nach der EEG Verordnung die Vergütung besorgen wollen. Immer einen Monat im Voraus ist dieser Wille beim Übergangsnetzbetreiber anzumelden. Das Gutachten der Bundesregierung schätzt den Bereich der Mehrkosten für den Stromverbraucher auf 200 Millionen Euro pro Jahr. Diese Mehrkosten entstehen aus den oben bereits genannten zu hohen Erlösen aus der Managementprämie, die ein Ergebnis der handwerklichen Schwächen des Gesetzes sind.
Vor allem, so bemängeln manche, setze die Prämie für Windenergie die falschen Reize. Während bei Biomasse und Wasserkraftwerken eine höhere Prämie durchaus mehr Anreize gesetzt hätte. Je nach Energieträger nämlich unterscheide sich der Managementbonus erheblich.
So ist z.B. in der Planung, dass Windkraft auch 2015 noch 0,7 Cent/kWh vergütet bekäme, während die Vergütung bei Biomasse und Wasserkraft nur bei 0,28 Cent in 3 Jahren läge und damit noch niedriger als gegenwärtig (0.3 Cent).
Anlagenbetreiber haben dabei überhaupt kein Risiko, denn liegt der Preis über der EEG-Vergütung, dürfen die Betreiber die Differenz behalten, liegen sie darunter erhalten sie im Folgeonat einen Ausgleich in Höhe der EEG Vergütung.
Ins Gerede Gekommen ist die Direktvermarktung dadurch, dass besonders die Windenergie, deren Anteil zum Jahresbeginn spekulativ mit 40% gehandelt wurde, diesen Anteil deutlich übertraf. Gerade auf Seiten des Bundesverbandes Windenergie ist man deshalb daran interessiert, Anreize zu schaffen, die die Kosten Nutzen Relation attraktiv gestalten. Noch aber sei es zu früh, eindeutige Aussagen über das gegenwärtige Modell der Direktvermarktung im Rahmen der EEG Vergütung zu machen.